DEKRA-Gutachten bestätigt nächtliche Lärmgrenzwertüberschreitungen am Windpark Königseiche
Nach monatelangen Beschwerden der Anwohner im Nassachtal liegt nun die offizielle Bestätigung vor: Die beiden Windkraftanlagen des Windparks Königseiche überschreiten in Baiereck die zulässigen nächtlichen Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Das geht aus einem aktuellen Schallgutachten hervor, das die Stadt Uhingen bei der DEKRA in Auftrag gegeben hatte.
Die Messungen, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten direkt im Ortsbereich durchgeführt wurden, zeigen deutliche Überschreitungen der zulässigen Nachtwerte. Besonders auffällig waren die Ergebnisse während der Weihnachtszeit 2025, als die gemessenen Pegel wiederholt über dem Grenzwert von 40 dB(A) lagen.
Neben der Lautstärke wurde auch eine ausgeprägte Tonhaltigkeit festgestellt – ein tieffrequenter Brummton, der sich bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten bemerkbar macht. Laut Gutachten führt dieser Ton zu einer zusätzlichen Belastung von bis zu fünf Dezibel. Frühere Annahmen, wonach im Schwachlastbetrieb keine Tonhaltigkeit auftreten sollte, haben sich damit als falsch erwiesen.
Die Stadt Uhingen räumt ein, dass die im Genehmigungsverfahren verwendeten Prognosemodelle die topografische Tallage von Baiereck nicht korrekt abgebildet haben. Die sogenannte „Berg‑Tal‑Berg‑Situation“ verstärke die Schallausbreitung erheblich. Auch technische Maßnahmen des Betreibers – darunter Getriebeaustausch, Einbau von Schwingungsdämpfern und zeitweise Abschaltungen – blieben ohne den erhofften Erfolg.
Das Landratsamt Göppingen prüft nun, ob der Betrieb der Anlagen eingeschränkt oder eine nächtliche Abschaltung zwischen 22 und 6 Uhr angeordnet werden muss. Die Stadt spricht von einem „signifikanten Immissionskonflikt“ und sieht die Genehmigungsauflagen als nicht erfüllt an.
Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Baiereck ist das Gutachten eine spürbare Entlastung. „Endlich liegt ein amtlicher Nachweis vor, dass unsere Beschwerden berechtigt waren“, heißt es aus der örtlichen Bürgerinitiative. Man hoffe nun auf schnelle Entscheidungen der Behörden und wirksamen Schutz für die Gesundheit der Anwohner.
Bedeutung für die Windkraftplanung und das 2 %-Flächenziel
Der Fall Baiereck hat überregionale Tragweite. Er zeigt, dass die geltenden Berechnungsmodelle für Schallprognosen bei komplexen Geländestrukturen wie Tälern oder Hanglagen nicht ausreichend präzise sind. Für die bundesweite Umsetzung des 2 %-Flächenziels bedeutet das: Die reine Flächenvorgabe darf nicht über die Eignung der Standorte hinweg entscheiden. Wenn selbst moderne Anlagen in topografisch schwierigen Regionen die Grenzwerte überschreiten, müssen Planungsbehörden künftig realitätsnähere Modelle einsetzen und Schutzabstände neu bewerten.
Das DEKRA‑Gutachten könnte damit zum Präzedenzfall werden – nicht nur für Baden‑Württemberg, sondern für ganz Deutschland. Es verdeutlicht, dass die Energiewende zwar notwendig ist, aber nicht auf Kosten der Gesundheit und Lebensqualität erfolgen darf. Der Fall Baiereck zeigt exemplarisch, wie wichtig eine technologieoffene und naturverträgliche Planung ist, bevor weitere Flächen unter das 2 %-Ziel fallen.


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