Stadtrat von Bad Gottleuba-Berggießhübel setzt Zeichen

Nachdem ähnliche Beschlüsse in umliegenden Nachbargemeinden wie Dohma bereits im Sommer gefasst wurden, zogen nun auch die Stadträte in Bad Gottleuba-Berggießhübel nach. Mit einem fraktionsübergreifenden Beschluss setzt die Kommune ein unmissverständliches Zeichen für die lokale Handlungshoheit und unterstreicht mit seinem Beschluss zur Einstellung von Windvorrangflächen im Stadtgebiet unmissverständlich die Haltung der Kommunen vor Ort: Wir wehren uns gegen die Überplanung unserer Heimat über die Köpfe der Bürger hinweg. Der Beschluss macht deutlich, dass die von übergeordneten Planungsbehörden vorgesehenen Flächen – insbesondere im sensiblen Übergangsbereich zum Osterzgebirge – aus Sicht der Stadtentwicklungs-, Landschafts- und Anwohnerschutzinteressen inakzeptabel sind. Es zeigt einmal mehr: Regionale Selbstbestimmung ist kein leeres Schlagwort, sondern das Grundrecht der Gemeinden, die Zukunft ihrer eigenen Landschaft aktiv zu verteidigen.

Der Beschluss legt fest, dass die Stadt künftig alle rechtlich zulässigen und kostenfreien Möglichkeiten ausschöpft, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern, die nicht den örtlichen Interessen einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechen. Ein zentraler Baustein dabei: Die Gemeinde verweigert die Abgabe oder den Verkauf eigener städtischer Flächen für neue Windenergieprojekte. Zur Begründung verweisen die Stadträte auf den Erhalt eines attraktiven Wohnumfeldes sowie den Schutz der Lebensqualität und des sozialen Friedens in den Ortsteilen.


Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt aufgrund des fraktionsübergreifenden Antrages, dass die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel grundsätzlich alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpft, um die künftige Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel zu verhindern, die nicht dem örtlichen Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel entsprechen. Der bereits beschlossene B-Plan “Windpark Börnersdorf” ist hiervon nicht betroffen.

Der Stadtrat beschließt im Grundsatz, dass die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel keine eigenen Flächen als Standorte für Windenergieanlagen zur Verfügung stellt und/oder veräußert.


Wichtig für die rechtliche Einordnung ist der Differenzierungsansatz der Kommune: Bereits bestandskräftig beschlossene Vorhaben – wie der Bebauungsplan „Windpark Börnersdorf“ – bleiben von der aktuellen Absage unberührt. Hier greift der Vertrauensschutz für abgeschlossene Planungsverfahren, weshalb rechtskräftige Altbeschlüsse rechtlich bindend sind und rückwirkend nicht ohne weiteres aufgehoben werden können. Mit dem Schritt reiht sich Bad Gottleuba-Berggießhübel in die wachsende Reihe von Gemeinden in der Region ein, die das Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstbestimmung aktiv nutzen, um beim Windkraftausbau Grenzen aufzuzeigen.

Quelle: https://ratsinfo-online.de/bgb-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2494

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