Öffentliche Bürgerbeteiligung

Großflächiger Solaranlagen in der Stadt Liebstadt in den Ortsteilen Biensdorf und Großröhrsdorf

Beteiligungszeitraum:   15.06. 2026  bis  17.07. 2026

Beteiligungsmöglichkeit / Einwände sind zu richten an:

  1. schriftlich:      Stadt Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt
  2. per Mail:        poststelle@stadt-bgb.de
  3. per Mail:        frank.gemmel@t-online.de

Die folgende drei Bekanntmachungen stehen laut Lokalanzeiger der Städte Bad Gottleuba-Bergg., Liebstadt und der Gemeinde Bahretal zur  Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung gleichzeitig zur Diskussion:

  1. Vorentwurf 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Valtungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal im Parallelverfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne „Solarpark Biensdorf“ und „Solarpark Großröhrsdorf“
  2. Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Biensdorf“ im Ortsteil Biensdorf der Stadt Liebstadt (Gesamtgröße: 85,1 ha)
  3. Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Großröhrsdorf“ im Ortsteil Großröhrsdorf der Stadt Liebstadt (Gesamtgröße: 62,6 ha)

Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich von Flurkartenauszügen zu den betroffenen Flächen erfolgte im o.g. Lokalanzeiger, Ausgabe Juni 2026, vom 29.05.2026

Die vollständigen Planunterlagen und Dokumentationen zu den drei Vorentwürfen liegen (während des Beteiligungszeitraumes) im Rathaus der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt während der im Lokalanzeiger genannten Dienstzeiten aus.

(eine Terminvereinbarung wird empfohlen)

Weiterhin einsehbar sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Liebstadt (www.stadt-liebstadt.de) sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen (link: www.buergerbeteiligung.sachsen.de)


Bürger macht von der Öffentlichkeitsbeteiligung Gebrauch für die Erhaltung unserer unverwechselbaren Umwelt, Natur und Heimat

Mögliche Argumentationen und Hinweise für die Erstellung von Einwendungen gegen großflächiger Solaranlagen im Rahmen der Öffentliche Bürgerbeteiligung großflächiger Solaranlagen in der Stadt Liebstadt in den Ortsteilen Biensdorf und Großröhrsdorf

Beteiligungszeitraum:   15.06. 2026  bis  17.07. 2026

Die Einwendungen sollten zu allen drei unter der Auflistung a) bis c) genannten Vorentwürfen gleichzeitig gemacht werden ! 

Energie aus Solaranlagen sind nicht zukunftssicher

  • aktuell keine Energiespeicherung im erforderlichen Umfang möglich, fehlender Netzausbau
  • keine Grundlastsicherung, Erzeugung von Zappelstrom (mal zu viel, mal zu wenig)
  • konventionelle Kraftwerke müssen permanent ausgleichen, können nicht kontinuierlich arbeiten 
  • erneuerbare Energien werden permanent subventioniert, alle Kosten trägt immer der Endverbraucher, ob am Netz angeschlossen oder nicht, ob produziert wird oder Stillstand
  • Investoren erhalten allein im Jahr 2026 zweistellige Milliardenbeträge an gesicherten Subventionen (lt. Bundesfinanzmimisterium)
  • die geplanten großflächigen Solaranlagen in Biensdorf und Großröhrsdorf zerstören mit der geplanten Flächeninanspruchnahme von 147,7 ha, intakte Vegetationsflächen ( → das entspricht einer Fläche von 207 Fußballfeldern ! )
  • sie vernichten bestehende Agrarflächen unwiederbringlich
  • einmal aus der Nutzung herausgenommen, erfolgt keine Neuklassifizierung von landwirtschaftlichen Flächen!
  • großflächige Solaranlagen vertreiben durch die Flächeninanspruchnahme und auch der Spiegelwirkung geschützte Vögel, Fledermäuse u.a. Tierarten aus ihren Brut- u. Durchzugsgebieten
  • wo und in welchen Umfang erfolgt die Anlage von ausreichenden Ausgleichsflächen von zerstörten Biotopen
  • sie zerstören die Bodenstruktur durch Austrocknung, Überhitzung, Veränderung des örtlichen Klimas
  • führen dadurch zu Bodenerosion bestehender Flächen, was gleichzeitig zu einem erhöhten Hochwasserrisiko in vorh. Entstehungsgebieten führt
  • der Niederschlagseintrag in die Böden erfolgt linienförmig und nicht vollflächig, was zu zusätzlichen Auswaschungen führt
  • dem bisher sanften Tourismus wird die Existenzgrundlage entzogen
  • das natürlich gewachsene Landschaftsbild wird verunstaltet und „entwurzelt“
  • aus einen leichten Hügellandschaft wird eine Industriegebiet, deren erforderliche Infrastruktur zusätzliche Flächen dauerhaft vernichtet und versiegelt

Fazit:

Aus einer intakten und lebensfreundlichen, gesunden Umwelt  entsteht durch

  • die geplanten großflächigen Solaranlagen
  • einer unweit geplanten Lithiumaufbereitungsanlage und
  • weiterer geplanter Windenergieanlagen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-
      Berggießhübel mit der Gemeinde Bahretal

ein menschenunfreundliches Industriegebiet auf Kosten der ortsansässigen Bevölkerung, deren angrenzenden Grundstücke und Immobilien dadurch massiv an Wert verlieren.


MUSTERSCHREIBEN

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